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von Tomtschick am 17.02.2016, 18.34 Uhr

Muß ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Wer kann mir mal erklären wann ich beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben muß? Welche Vor- oder Nachteile hat das für mich wenn ich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreiche? Ich bin bei einer Firma ganz normal als Arbeiter angestellt. Verheiratet bin ich nicht. In der Kirche bin ich auch nicht mehr.

Antwort
Antwort
von KaddaIvy am 22.02.2016, 17.47 Uhr
Wenn du nicht verheiratet bist und der Lohn aus deinem Arbeitsverhältnis deine einzige Einnahmequelle ist - also wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hast - bist du vom Gesetz her nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Du machst jedoch einen Fehler, wenn du nicht trotzdem eine Steuererklärung einreichst. Ironischerweise ist nämlich in den meisten Fällen, gerade bei Personen die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, eine Erstattung zu erwarten. So verschenkst du also bares Geld wenn du keine Steuererklärung abgibst.

Sicher fallen dir für die tägliche Fahrt zur Arbeit Kosten an oder vielleicht musst du auch Arbeitskleidung kaufen. Diese Aufwendungen kannst du dann von der Steuer absetzen. Hast du zum Beispiel eine Weiterbildung gemacht, kannst du auch diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Alle Ausgaben bezüglich deiner Arbeit können als "Werbungskosten" abgesetzt werden.

Bei den meisten Arbeitnehmern ist dabei die Entfernungspauschale, also die tägliche Fahrt zur Arbeit, der größte Posten der geltend gemacht werden kann. Der Fiskus erkennt einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitsweges an. Bist du z.B. Pendler und hast einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit, können die Fahtkosten eventuell schon den Pauschbetrag für die Werbungskosten übersteigen. Somit kannst du einen höheren Betrag als die 1000 EUR des Pauschbetrags ansetzen und hast dadurch eine Steuerersparnis.

Vereinfacht gesagt kannst du alles was mit deiner Arbeit zu tun hat und du dem Finanzamt schriftlich nachweisen kannst als Werbungskosten anrechnen und so deine Steuerlast mindern.

Hilfe in Sachen Steuer bietet auch der bundesweit ansässige Lohnsteuer-Hilfering oder natürlich ein Steuerberater.


Antwort
Antwort
von Ignatz Bobich am 21.02.2016, 15.21 Uhr
Die Antwort auf Deine Frage ist einfach: Du brauchst keine Steuererklärung zu machen. Ich würde Dir aber trotzdem dazu raten! Der Vorteil für Dich – unter Umständen erhälst Du eine Rückzahlung vom Finanzamt, und das für das bisschen Mühe fürs ausfüllen des Steuerformulars.

Genau wie Du bin auch ich ledig und in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Letztes Jahr habe ich zum ersten mal eine Steuererklärung abgegeben, eigentlich mehr aus Neugierde. Ich war ganz schön überrascht als mir 850 Euro erstattet wurden. Das Ausfüllen der Steuerformulare ist auch gar nicht so kompliziert wie viele Leute immer behaupten. Und da Du ja eine freiwillige Steuererklärung abgibst, hast Du auch keinen festen Abgabetermin zu beachten. Du kannst Dir sogar bis zu vier Jahre Zeit dafür lassen. Das ist die Abgabefrist um eine freiwillig erstellte Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Deine Steuererklärung kannst Du ganz einfach online über die ELSTER-Formular Software einreichen. In dem Programm, das schon fast selbsterklärend ist, tippst Du einfach die Daten zu Deiner Person sowie die für die Steuererklärung relevanten Daten ein. Im Programm selbst kannst du dann eine Plausibilitätsprüfung durchführen und abschließend die Daten elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Wie Du siehst ziemlich easy! Ich würde Dir daher raten einfach mal eine Steuererklärung zu machen. Das lohnt sich für dich als Arbeitnehmer bestimmt!
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