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von losgehts am 29.02.2016, 10.34 Uhr

Steuerklassen: Wer kann mir das mal erklären?

Hallo an alle,

ich habe jetzt nach meiner Ausbildung eine Stelle bekommen und fülle gerade den Personalbogen aus. Dabei muss ich eintrage, in welcher Steuerklasse ich bin. In welcher Steuerklasse bin ich eigentlich? Und ich frage mich, welche Steuerklassen gibt es und was bedeuten sie überhaupt?
Ich glaube bei meiner Ausbildung habe ich so etwas nicht eintragen müssen. Gibt es "die Beste" Steuerklasse? Und wenn ja: Welche Steuerklasse ist die beste für mich?

Also, welche Steuerklasse habe ich?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Antwort
Antwort
von TomTaler am 30.11.2022, 11.38 Uhr
Grundsätzlich wird jede Person, die auf dem Arbeitsmarkt die erste Stelle nach dem Studium oder der Ausbildung antritt, in die Steuerklasse 1 eingestuft. Azubis, Studenten und Rentner sind automatisch in dieser Steuerklasse.

Möchte man die Steuerklasse wechseln, sind für jede Klasse entsprechende Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden vom Gesetzgeber vorgegeben und werden von den Finanzämtern umgesetzt.

Das bedeutet, jeder Wechsel der Steuerklasse muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden, welches dann die Voraussetzungen des Antragstellers mit den Bedingungen des Gesetzgebers abgleicht und eventuell zustimmt oder ablehnt. Das Amt führt dann den Steuerklassenwechsel durch. In der Regel kann einmal pro Jahr die Steuerklasse gewechselt werden. Ausnahmen sind hier Tod und Arbeitslosigkeit.


Antwort
Antwort
von Finanzminister am 29.02.2016, 13.05 Uhr
Hallo,

welche Steuerklasse man hat habe ich mich auch schon mal gefragt. Ich habe mich damals dann bei meinem Arbeitgeber erkundigt und bekam in etwa folgende Antwort:

Pauschal kann man sagen, als lediger Angestellter, also auch in der Regel als Student und Azubi sowie als Rentner ist man in der Steuerklasse 1. Man startet also automatisch mit dieser Steuerklasse in das Berufsleben.
Möchte man in eine andere Steuerklasse, muss man nicht nur die Voraussetzungen dafür erfüllen, sondern auch die Steuerklasse wechseln. Dafür müssen die geänderten Voraussetzungen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Das Amt führt dann den Steuerklassenwechsel durch. Die Steuerklasse kann im Regelfall einmal im Jahr gewechselt werden. Ausnahmen sind hier Tod und Arbeitslosigkeit.

Es gibt insgesamt 6 Lohnsteuerklassen, durchnummeriert von I bis VI:

Die Klasse I ist für ledige sowie nach Scheidung bzw. bei Trennung von verheirateten / verpartnerten Paaren. Die Steuerklasse I ist jedoch auch für Paare, von denen ein Teil beschränkt steuerpflichtig ist. Diese Steuerklasse ist auch für Paare gedacht, die den Alltag getrennt lebend verbringen.

Die Steuerklasse II ist für Singles mit Kind, also Alleinerziehende, sowie verwitwete mit mindestens einem Kind.

Die Klasse III ist für verheiratete Ehepaare, von denen einer die Steuerklasse III und einer die Steuerklasse V gewählt hat. Beide fallen nach einer Heirat automatisch in die Steuerklasse IV, soweit nicht die Kombination aus III und V gewählt wurde. Auch verwitwete Singles erhalten bis zu einem Jahr nach dem Tod des Ehepartners / Lebenspartners diese Klasse.

Die Steuerklasse IV ist die Steuerklasse, die Paare nach einer Heirat automatisch erhalten, soweit nicht die Kombination III/V gewählt wurde. Es gibt auch die Möglichkeit, bei der Steuerklasse IV das Faktor-Verfahren anzuwenden. Für das sogenannte Ehegattensplitting gibt es gesonderte Voraussetzungen.

Die Steuerklasse V ist für verheiratete Paare, bei denen ein Partner die Steuerklasse III und einer die Klasse V beantragt.

Die Steuerklasse VI ist für Nebenjobs (Zweitjob, Drittjob...) und wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Lohnsteuermerkmale nicht mitteilt. In der Steuerklasse VI wird am meisten Steuer einbehalten.

Die beste Steuerklasse ist die, in der man, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, am wenigsten Steuern zahlen muss.
Bei verheirateten Paaren mit stark unterschiedlichem einkommen bietet es sich an, dass der Arbeitnehmer, der ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat, in die Lohnsteuerklasse 3 wechselt, während der andere die Lohnsteuerklasse 5 für sich beansprucht. So kann bereits im laufenden Jahr viel Geld gespart werden und es muss nicht auf den Lohnsteuerausgleich, der dann aber Pflicht ist, gewartet werden. Die Steuerklasse 4 ist für Paare ideal, wenn beide etwa gleich viel verdienen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
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